4. Betriebsratswahl
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BetrVG alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt.
Der Betriebsrat wird geheim nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wahlvorschläge zur Wahl des Betriebsrats können die wahlberechtigten Arbeitnehmer und die im Betrieb vertretenen
Gewerkschaften machen.
Der Betriebsrat soll aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten im Betrieb zusammensetzen. Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der
Minderheit ist, muss entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein.